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Kreuze am Wegesrand - 33. "Höfchens-Kreuz"
Das Segenskreuz aus Kalkstein mit Altarunterbau steht an der Kinzweiler Straße nahe dem Höfchen. Das Höfchen in Warden ist einer der beiden Herrenhöfe der Herrschaft Warden bis zur französischen Zeit des Rheinlandes (1794 – 1814/15). Hof oder Haus (festes Haus) wurde in früheren Jahrhunderten häufig als Bezeichnung für geschützte Häuser des niederen Adels gewählt (Gut Steinhaus in Bardenberg, et Hüsje in Lürken, die Gräftenhöfe im Münsterland, wie z.B. Haus Hülshof usw.). Hierbei war auch die Verkleinerungsform nicht unüblich: et Hüsje / das Häuschen für eine kleine Burg, et Häufje oder das Höfchen für einen stattlichen Gutshof. Das Höfchen ist im Grundkataster der Gemarkung Hoengen von 1822 noch mit einem beachtlichen Wassergraben umgeben.
Das Segenskreuz entspricht stilistisch dem Geschmack der 50er-Jahre des 20. Jahrhunderts.
Eine eigene Fronleichnamsprozession für den Ort Warden separat kann es frühestens seit der Erhebung zum katholischen Rektorat, also seit 1924, geben. Bis dahin erfolgte einer von den vier Segen der ausgedehnten Bronk (Hoengen – Warden – Hoengen) in Warden, und zwar am Kreuz im Oberdorf , Jakobstraße 68, Einmündung Kinzweilerstraße.
Standort: Kinzweilerstraße
Koordinaten: N50°51’33.80” E6°12’57.76”