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Gästebücher
Wichtiger Hinweis
Bedingt durch das Urteil des Landgerichts Trier (Mai 2001) und bestätigt durch das Landgericht Düsseldorf (August 2002) ist der Betreiber einer Homepage voll für Einträge im Gästebuch seiner Homepage verantwortlich.
Dazu die Richter: "Wenn der Betreiber eine regelmäßige Kontrolle der Einträge
unterlässt, macht er sich deren Inhalt zu eigen".
Das bedeutet im Klartext: Wenn andere etwas ins Gästebuch schreiben und der
Betreiber der Homepage dies nicht entfernt, ist das genauso, als würde er es
selbst auf der Homepage veröffentlichen. Und das kann teuer werden.
Aus diesem Grunde bitte ich, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen und den guten Sitten wiedersprechen, zu unterlassen. Ich behalte mir vor, Kommentare, die dem Ansehen dieser Homepage schaden, zu entfernen. Gegebenenfalls können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige gebracht werden.